Unsere Arbeit

Ambulante Jugendhilfe

Über uns

Kontakt aufnehmen

Sozialpädagogische Familienhilfe

§31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorrübergehende familienunterstützende Hilfe benötigen und/oder wünschen.

Intensive Beratung und Begleitung

Stärkung in Erziehungsaufgaben

Unterstützung im Umgang mit den Ämtern und anderen Institutionen

Bewältigung von akuten Krisensituationen

Erziehungsbeistandschaft

§30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft stellt eine intensive und längerfristig angelegte Hilfeform nach dem SGB VIII dar. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorrübergehende entwicklungsfördernde Hilfe wünschen.

Intensive Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen

Blick auf die individuellen Fähigkeiten

Bewältigung von Alltagsproblemen

Perspektivfindung

Unterstützung bei einer autonomen Lebensführung, sowie im Kontakt mit Ämtern und anderen Institutionen

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

§35 SGB VIII

Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung stellt eine intensive und längerfristig angelegte Hilfeform nach dem §35 SGB VIII dar. Sie richtet sich an Jugendliche und junge unbegleitete Ausländer, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorrübergehende entwicklungsfördernde Hilfe, sowie eine soziale Integration wünschen und benötigen. Die intensive Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen findet als Einzelfallhilfe statt.

Wir sehen den jungen Menschen vor dem Hintergrund seiner individuellen Fähigkeiten

Unterstützung bei aktuellen Problemlagen

Begleitung von der individuellen Entwicklung und persönlichen Perspektivfindung

Orientierung in einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft

Aufzeigen der verschiedenen kulturellen Hintergründe und Unterstützung bei Inklusion und Integration

Hilfe für junge Volljährige

§41 SGB VIII

Die Hilfe für den jungen Volljährigen stellt eine unterstützende Hilfemaßnahme für den jungen Menschen nach Erreichen der Volljährigkeit dar. Eine Begleitung in die Selbstständigkeit wird im Rahmen der Einzelfallhilfe fokussiert. Die Hilfemaßnahme erfordert Motivation und Eigeninitiative des jungen Menschen.

Bedürfnisse werden innerhalb der Lebenswelt wahrgenommen

Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen Lebensführung

Bestärkung der individuellen Persönlichkeitsmerkmale

Beratung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive

Entlastung und Stärkung des jungen Menschen