Fachkraft in der ambulanten Jugendhilfe
Stellenprofil
Die Fachkraft in der ambulanten Jugendhilfe begleitet und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Es werden individuelle Hilfen gemäß §§ 27 ff. SGB VIII durchgeführt – etwa in Form von sozialpädagogischer Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaften. Dabei findet die Arbeit eigenverantwortlich im direkten Lebensumfeld der Klient*innen statt.
Deine Aufgaben
- Durchführung von ambulanten erzieherischen Hilfen im Auftrag des Jugendamts
- Unterstützung, Beratung und Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen in belastenden Lebenssituationen
- Erstellung von Hilfeplänen in Zusammenarbeit mit Jugendamt und Klient*innen
- Enge Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen und anderen sozialen Einrichtungen (Netzwerkarbeit)
- Dokumentation der Hilfeverläufe und Verfassen von fachlichen Berichten
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen, Fallbesprechungen und Supervision
- Förderung der Eigenverantwortung und Ressourcenorientierung der betreuten Personen
- Teilnahme an der Fortbildung Signs of Safety in Zusammenarbeit mit dem Kostenträger
- Transparente Arbeitsweise mit allen am Netzwerk beteiligten Institutionen
Unsere Anforderungen
Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikationen (B.A)
- Staatliche Anerkennung zum/zur Erzieher*in, Jugend- und Heimerzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder vergleichbare Qualifikation
Fachliche Kompetenzen
- Vorerfahrung in der Kinder – und Jugendhilfe
- Kenntnisse im SGB VIII
- Erfahrung in der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen
- Erfahrung in der Arbeit mit jugendlichen Straftätern
- Fähigkeit zur selbstständigen Arbeitsstrukturierung
- Kompetenzen in einer Krisenintervention und Konfliktlösung
- Eine Zusatzqualifikation im Rahmen der systemischen Arbeit ist wünschenswert
- Transparent, wertschätzende Arbeitshaltung auf Augenhöhe
Persönliche Kompetenzen
- Strukturierte und gewissenhafte Arbeitshaltung
- Zuverlässige, empathische und standhafte Haltung
- Belastbarkeit
- Reflexionsbereitschaft
- Empathie
- Teamfähigkeit
- Flexibilität und Mobilität (Führerschein Klasse B und PKW ist erforderlich)
Einsatzbereich
Ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Betreuungsweisungen)
Das bieten Wir
tarifliche Vergütung nach dem VPK-Tarif BW
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Solltest du noch Rückfragen haben, wende dich gerne an die Geschäftsführung.
