Unsere Arbeit
Ambulante Jugendhilfe
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Sozialpädagogische Familienhilfe
§31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorrübergehende familienunterstützende Hilfe benötigen und/oder wünschen.
Intensive Beratung und Begleitung
Stärkung in Erziehungsaufgaben
Unterstützung im Umgang mit den Ämtern und anderen Institutionen
Bewältigung von akuten Krisensituationen
Erziehungsbeistandschaft
§30 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft stellt eine intensive und längerfristig angelegte Hilfeform nach dem SGB VIII dar. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorrübergehende entwicklungsfördernde Hilfe wünschen.
Intensive Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen
Blick auf die individuellen Fähigkeiten
Bewältigung von Alltagsproblemen
Perspektivfindung
Unterstützung bei einer autonomen Lebensführung, sowie im Kontakt mit Ämtern und anderen Institutionen
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§35 SGB VIII
Wir sehen den jungen Menschen vor dem Hintergrund seiner individuellen Fähigkeiten
Unterstützung bei aktuellen Problemlagen
Begleitung von der individuellen Entwicklung und persönlichen Perspektivfindung
Orientierung in einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft
Hilfe für junge Volljährige
§41 SGB VIII
Bedürfnisse werden innerhalb der Lebenswelt wahrgenommen
Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen Lebensführung
Bestärkung der individuellen Persönlichkeitsmerkmale
Beratung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
Entlastung und Stärkung des jungen Menschen